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		<title>www.1000fragen.de</title>
		<link>http://www.1000fragen.de/</link>
		<description>Die 1000Fragen-Initiative sammelt Fragen aus der Bevölkerung zur bioethischen Debatte. Die Website enthält u.a. Hintergrundinformationen zu wichtigen bioethischen Themen, Meinungen von Prominenten und Experten, ein Forum, Chat und mehrere Spielelemente.</description>		
		<language>de</language>		<copyright>(c) Aktion Mensch, 2009</copyright>						<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 GMT</pubDate>		<lastBuildDate>Mon, 28 Dec 2009 14:44:47 GMT</lastBuildDate>		<docs>http://backend.userland.com/rss</docs>
						<item>
			<title>31.12.2009: Abschluß der Online-Bürgerdebatte zur Bioethik</title>
			<description>Von 2002 bis 2009 fand auf 1000fragen.de die bis dahin größte Bürgerdebatte zu Themen der Bioethik im deutschsprachigen Raum statt. Mit dem Ziel, einen breiten Meinungsbildungsprozess anzustoßen und die Auswirkungen biopolitischer Entscheidungen auf Menschen mit und ohne Behinderung aufzuzeigen, ist das 1000Fragen-Projekt der Aktion Mensch 2002 angetreten. Mehr als 11.000 Fragen und über 100.000 Kommentare von Bürgerinnen und Bürgern zum Projektende 2009 zeigen, dass auch vermeintlich schwierige Themen breit diskutiert werden, wenn ein Forum dafür geschaffen wird.

Bei dem größten zivilgesellschaftliche Diskursprojekt zu Themen der Bioethik ging es nicht darum, das eine Ergebnis zu finden. Eine pluralistische Debatte innerhalb einer offenen Gesellschaft lebt von ihrer Vielfalt. Eine Vielfalt, durch die sich gerade eine lebendige Zivilgesellschaft auszeichnet. Wir dokumentieren daher auf 1000fragen.de weiterhin die ungeschminkten und ungefilterten Äußerungen zu bioethischen Problemstellungen, die auf dieser Plattform gemacht wurden.

Teilhabe, Inklusion und Zivilgesellschaft bleiben wichtige Themen der Aktion Mensch. Daher bieten wir auf diegesellschafter.de Möglichkeiten, auf verschiedenen Wegen Antworten auf die Frage "In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?" zu finden.</description>
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				<p>Von 2002 bis 2009 fand auf 1000fragen.de die bis dahin größte Bürgerdebatte zu Themen der Bioethik im deutschsprachigen Raum statt. Mit dem Ziel, einen breiten Meinungsbildungsprozess anzustoßen und die Auswirkungen biopolitischer Entscheidungen auf Menschen mit und ohne Behinderung aufzuzeigen, ist das <a href="http://www.1000fragen.de/projekt/ueber/index.php">1000Fragen-Projekt</a> der Aktion Mensch 2002 angetreten. Mehr als 11.000 Fragen und über 100.000 Kommentare von Bürgerinnen und Bürgern zum Projektende 2009 zeigen, dass auch vermeintlich schwierige Themen breit diskutiert werden, wenn ein Forum dafür geschaffen wird.</p>
<p>Bei dem größten zivilgesellschaftliche Diskursprojekt zu Themen der Bioethik ging es nicht darum, <em>das eine</em> Ergebnis zu finden. Eine pluralistische Debatte innerhalb einer offenen Gesellschaft lebt von ihrer Vielfalt. Eine Vielfalt, durch die sich gerade eine lebendige Zivilgesellschaft auszeichnet. Wir dokumentieren daher auf 1000fragen.de weiterhin die ungeschminkten und ungefilterten Äußerungen zu bioethischen Problemstellungen, die auf dieser Plattform gemacht wurden.</p>
<p>Teilhabe, Inklusion und Zivilgesellschaft bleiben wichtige Themen der <a href="http://www.aktion-mensch.de)">Aktion Mensch</a>. Daher bieten wir auf <a href="http://diegesellschafter.de">diegesellschafter.de</a> Möglichkeiten, auf verschiedenen Wegen Antworten auf die Frage &quot;In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?&quot; zu finden.</p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1038</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1038</guid>			<pubDate>Wed, 30 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>22.12.2009: Organspende in Deutschland vor tiefgreifenden Änderungen</title>
			<description>Köln (KNA) Auf das System der Organspende in Deutschland kommen tiefgreifende Veränderungen zu. Eine für das erste Halbjahr geplante EU-Richtlinie zur Sicherheit der Transplantationsmedizin werde das «gut etablierte» deutsche System unter massiven Druck setzen, sagte der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK), Hans Lilie, der neuesten Ausgabe des «Deutschen Ärzteblattes» in Köln.

Die EU setzt nach Darstellung des Mediziners darauf, dass staatliche Stellen für die Organisation von Organspende und -transplantation verantwortlich sind. Damit dürfte das bisher in Deutschland gut funktionierende System der ärztlichen Selbstverwaltung in diesem Bereich nicht zu halten sein.

In der Debatte um mehr Organspenden in Deutschland wandte sich Lilie gegen Sanktionen für Kliniken, die nicht ausreichend mitarbeiten. Er forderte demgegenüber eine stärkere Entschädigung für die Krankenhäuser, die sich dem aufwendigen Verfahren der Transplantation stellen.

Im Bereich der Lebendspende sprach sich Lilie für eine bessere Absicherung des Spenders aus. Zwar habe sich gezeigt, dass Schädigungen von Spendern die Ausnahme blieben. Doch im Fall von Folgeerkrankungen habe er bislang die Beweislast. «Und dieser Beweis ist faktisch nicht zu führen.»

Darüber hinaus forderte der Mediziner eine bessere Kontrolle der Transplantationsmedizin. Es gebe zwar zwei Kommissionen, die die Deutsche Stiftung Organtransplantation und den europäischen Verbund Eurotransplant überwachten. Notwendig seien aber konkrete Eingriffsrechte der Kontrolleure; so müssten Ärzte verpflichtet werden, im Zweifelsfall vor einer Kontrollkommission zu erscheinen.

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Köln (KNA)</em> Auf das System der Organspende in Deutschland kommen tiefgreifende Veränderungen zu. Eine für das erste Halbjahr geplante EU-Richtlinie zur Sicherheit der Transplantationsmedizin werde das «gut etablierte» deutsche System unter massiven Druck setzen, sagte der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK), Hans Lilie, der neuesten Ausgabe des «Deutschen Ärzteblattes» in Köln.</p>
<p>Die EU setzt nach Darstellung des Mediziners darauf, dass staatliche Stellen für die Organisation von Organspende und -transplantation verantwortlich sind. Damit dürfte das bisher in Deutschland gut funktionierende System der ärztlichen Selbstverwaltung in diesem Bereich nicht zu halten sein.</p>
<p>In der Debatte um mehr Organspenden in Deutschland wandte sich Lilie gegen Sanktionen für Kliniken, die nicht ausreichend mitarbeiten. Er forderte demgegenüber eine stärkere Entschädigung für die Krankenhäuser, die sich dem aufwendigen Verfahren der Transplantation stellen.</p>
<p>Im Bereich der Lebendspende sprach sich Lilie für eine bessere Absicherung des Spenders aus. Zwar habe sich gezeigt, dass Schädigungen von Spendern die Ausnahme blieben. Doch im Fall von Folgeerkrankungen habe er bislang die Beweislast. «Und dieser Beweis ist faktisch nicht zu führen.»</p>
<p>Darüber hinaus forderte der Mediziner eine bessere Kontrolle der Transplantationsmedizin. Es gebe zwar zwei Kommissionen, die die Deutsche Stiftung Organtransplantation und den europäischen Verbund Eurotransplant überwachten. Notwendig seien aber konkrete Eingriffsrechte der Kontrolleure; so müssten Ärzte verpflichtet werden, im Zweifelsfall vor einer Kontrollkommission zu erscheinen.</p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1037</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1037</guid>			<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>16.12.2009: Ärztekammer gegen Gesetzesregelung zur Suizidbeihilfe</title>
			<description>Berlin (KNA) Die Bundesärztekammer hat sich gegen eine gesetzliche Änderung bei der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.   Das geltende Strafrecht reiche aus, um die Beihilfe zum Suizid zu verbieten, sagte Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe am Montagabend in Berlin. «Davon soll es keine Ausnahmen geben.»

Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden solle. Dazu sahen sich die Verhandlungspartner durch Aufsehen erregende Fälle von assistiertem Suizid veranlasst, wie sie die schweizerischen Gruppen «Dignitas» und «Exit» durchführen. In Deutschland sorgte der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch mit mehreren Beihilfen zur Selbsttötung für Schlagzeilen.

Hoppe schloss nicht aus, dass einzelne Patienten auch künftig aus Deutschland zum assistierten Suizid in Nachbarländer reisen würden. «Wer partout aus dem Leben scheiden will, dem wird man den Weg in die Schweiz nicht verbieten können.» Er sprach von Tötung auf Verlangen. Diese Bewertung bleibe korrekt, auch wenn der Patient die Schlusshandlung selbst durchführen müsse. Damit sei aber das Verbot bereits in Paragraf 216 StGB verankert.

Hoppe warnte vor einem grundlegenden Wandel im Ärzte-Bild. Das Töten dürfe nicht zum Handwerkszeug der Medizin gehören. Selbst wenn dies mit dem angekündigten Gesetzesvorhaben der Koalition nicht intendiert sei, werde sich eine solche Erwartung aber «über kurz oder lang einschleichen». Der Ärztekammer-Präsident verwies auf die Entwicklung in den Niederlanden. Er warnte, jede Aufweichung in diesem Bereich werde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schwächen.

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Berlin (KNA)</em> Die Bundesärztekammer hat sich gegen eine gesetzliche Änderung bei der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.   Das geltende Strafrecht reiche aus, um die Beihilfe zum Suizid zu verbieten, sagte Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe am Montagabend in Berlin. «Davon soll es keine Ausnahmen geben.»</p>
<p>Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden solle. Dazu sahen sich die Verhandlungspartner durch Aufsehen erregende Fälle von assistiertem Suizid veranlasst, wie sie die schweizerischen Gruppen «Dignitas» und «Exit» durchführen. In Deutschland sorgte der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch mit mehreren Beihilfen zur Selbsttötung für Schlagzeilen.</p>
<p>Hoppe schloss nicht aus, dass einzelne Patienten auch künftig aus Deutschland zum assistierten Suizid in Nachbarländer reisen würden. «Wer partout aus dem Leben scheiden will, dem wird man den Weg in die Schweiz nicht verbieten können.» Er sprach von Tötung auf Verlangen. Diese Bewertung bleibe korrekt, auch wenn der Patient die Schlusshandlung selbst durchführen müsse. Damit sei aber das Verbot bereits in Paragraf 216 StGB verankert.</p>
<p>Hoppe warnte vor einem grundlegenden Wandel im Ärzte-Bild. Das Töten dürfe nicht zum Handwerkszeug der Medizin gehören. Selbst wenn dies mit dem angekündigten Gesetzesvorhaben der Koalition nicht intendiert sei, werde sich eine solche Erwartung aber «über kurz oder lang einschleichen». Der Ärztekammer-Präsident verwies auf die Entwicklung in den Niederlanden. Er warnte, jede Aufweichung in diesem Bereich werde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schwächen.</p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1036</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1036</guid>			<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>16.12.2009: Bürgerfinanzierte Berichterstattung</title>
			<description>Mit unzensierte-dokumentationen.de startet die Fernsehjournalistin Silvia Matthies ein neues Projekt zur userfinanzierten Berichterstattung über Themen der Bioethik. Wie beim amerikanischen Vorbild "Democracy now" sollen kritische und investigative Dokumentarfilme, Features zu medizinethischen und biopolitischen Themen durch eine Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger ermöglicht und finanziert werden.

"Spendenfinanzierte Berichterstattung", so Matthies, "bietet die Chance, Informationsbarrieren zu durchbrechen und für eine Aufklärung zu sorgen, die sich an Tatsachen orientiert und nicht an staatliche oder wirtschaftliche Interessen gebunden ist."

Durch Kleinstspenden zwischen zwei und dreißig Euro soll gewährleistet werden, dass keine Einzelperson oder Organisation Einfluss auf den Inhalt nehmen kann.

Das erste Projekt will die medizinischen, ethischen und juristischen Grauzonen bei Hirntod und Organspende unter die Lupe nehmen.

Mehr dazu unter
unzensierte-dokumentationen.de</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p>Mit <a href="http://unzensierte-dokumentationen.de/">unzensierte-dokumentationen.de</a> startet die Fernsehjournalistin Silvia Matthies ein neues Projekt zur userfinanzierten Berichterstattung über Themen der Bioethik. Wie beim amerikanischen Vorbild &quot;<a href="http://www.democracynow.org/" xml:lang="en" lang="en">Democracy now</a>&quot; sollen kritische und investigative Dokumentarfilme, Features zu medizinethischen und biopolitischen Themen durch eine Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger ermöglicht und finanziert werden.</p>
<p>&quot;Spendenfinanzierte Berichterstattung&quot;, so Matthies, &quot;bietet die Chance, Informationsbarrieren zu durchbrechen und für eine Aufklärung zu sorgen, die sich an Tatsachen orientiert und nicht an staatliche oder wirtschaftliche Interessen gebunden ist.&quot;</p>
<p>Durch Kleinstspenden zwischen zwei und dreißig Euro soll gewährleistet werden, dass keine Einzelperson oder Organisation Einfluss auf den Inhalt nehmen kann.</p>
<p>Das erste Projekt will die medizinischen, ethischen und juristischen Grauzonen bei Hirntod und Organspende unter die Lupe nehmen.</p>
<p>Mehr dazu unter<br />
<a class="arr garr-5" href="http://unzensierte-dokumentationen.de/">unzensierte-dokumentationen.de</a></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1035</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1035</guid>			<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>11.12.2009: Hospiz Stiftung: Gegen Kopfprämien von Krankenhäusern vorgehen</title>
			<description>Dortmund (KNA) Ein bundesweites Vorgehen gegen Krankenhäuser, die Ärzten sogenannte Kopfprämien für Patientenüberweisungen zahlen, hat die Deutsche Hospiz Stiftung gefordert. Sie begrüßte den Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die am Dienstag ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht hatte. «Um die Patienten in der ganzen Republik zu schützen, müssen die anderen Länder jetzt nachziehen», sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Dortmund. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei gefordert. Das Strafrecht müsse eindeutiger gefasst werden, «damit bekannt gewordene Bestechungsfälle auch tatsächlich geahndet werden». 

Im Sommer war bekannt geworden, dass niedergelassene Ärzte offenbar von deutschen Kliniken Geld kassiert haben, damit sie ihre Patienten in ein bestimmtes Krankenhaus überweisen. Seither herrscht Empörung bei Politikern und Patientenvertretern. In NRW sollen betroffenen Krankenhäusern künftig Landeszuschüsse gestrichen werden. 

Das Gesetzbuch sehe derzeit nur eine Bestrafung von Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebs vor, so Brysch. Von Gericht zu Gericht werde unterschiedlich beurteilt, ob niedergelassene Ärzte als «Beauftragte» der Krankenkassen einzustufen seien. «Hier muss dringend eine Klärung her, um diejenigen, die sich am Patientenhandel beteiligen, konsequent zur Rechenschaft ziehen zu können.» Notwendig sei auch, Krankenhäuser zur Veröffentlichung von Zahlungen an Arztpraxen zu verpflichten. 

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Dortmund (KNA)</em> Ein bundesweites Vorgehen gegen Krankenhäuser, die Ärzten sogenannte Kopfprämien für Patientenüberweisungen zahlen, hat die Deutsche Hospiz Stiftung gefordert. Sie begrüßte den Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die am Dienstag ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht hatte. «Um die Patienten in der ganzen Republik zu schützen, müssen die anderen Länder jetzt nachziehen», sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Dortmund. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei gefordert. Das Strafrecht müsse eindeutiger gefasst werden, «damit bekannt gewordene Bestechungsfälle auch tatsächlich geahndet werden». </p>
<p>Im Sommer war bekannt geworden, dass niedergelassene Ärzte offenbar von deutschen Kliniken Geld kassiert haben, damit sie ihre Patienten in ein bestimmtes Krankenhaus überweisen. Seither herrscht Empörung bei Politikern und Patientenvertretern. In NRW sollen betroffenen Krankenhäusern künftig Landeszuschüsse gestrichen werden. </p>
<p>Das Gesetzbuch sehe derzeit nur eine Bestrafung von Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebs vor, so Brysch. Von Gericht zu Gericht werde unterschiedlich beurteilt, ob niedergelassene Ärzte als «Beauftragte» der Krankenkassen einzustufen seien. «Hier muss dringend eine Klärung her, um diejenigen, die sich am Patientenhandel beteiligen, konsequent zur Rechenschaft ziehen zu können.» Notwendig sei auch, Krankenhäuser zur Veröffentlichung von Zahlungen an Arztpraxen zu verpflichten. </p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1034</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1034</guid>			<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>07.12.2009: Sinn und Widersinn des Schmerzes. Mediziner Grönemeyer und Philosoph Splett über ein heikles Thema</title>
			<description>Osnabrück (KNA) Inwieweit gehört Schmerz zum menschlichen Leben? Eine Frage, die gerade in der Diskussion um Themen wie Patientenverfügung und Sterbehilfe ins Zentrum gerückt ist. So stand auch die dritte «Niels Stensen Akademie» am Mittwochabend in Osnabrück unter dem Leitwort «Schmerz: Sinn oder Widersinn?». Alljährlich laden Bistum und Katholische Hochschulgemeinde Osnabrück zu einem Dialog zwischen Wissenschaft und Religion, dessen Namensgeber der Naturwissenschaftler und spätere Bischof Stensen (1638-1686) ist. Diesmal gaben der Bochumer Mediziner Dietrich Grönemeyer und der Offenbacher Religionsphilosoph Jörg Splett Antworten auf die vielschichtige Fragestellung. 

Aktive Sterbehilfe könne zu einem Zusammenbruch der Gesellschaft führen, warnte Grönemeyer. Als Gegenmaßnahme forderte der Verfechter einer ganzheitlichen Medizin ausreichende finanzielle Mittel, um die Beschwerden der 13 Der kranke Mensch sei der Arzt und die Mediziner nur seine Gehilfen. Stattdessen lernten heute Ärzte während der Ausbildung nur die naturwissenschaftliche Seite des Körpers kennen. «Wichtig ist aber auch das Zuhören, denn auch seelische und geistige Prozesse müssen bei einer Schmerztherapie berücksichtigt werden», forderte der Bestsellerautor. 

Zugleich wies Grönemeyer auf die sinnvolle Funktion von Schmerzen hin: Sie übten als Sinneswahrnehmung eine biologisch notwendige Warnfunktion aus, die einen Defekt signalisiere. Da Schmerzen die gesamte Konstitution des Menschen treffen, gehöre zu Diagnose und Therapie auch eine Anamnese, also das eingehende Gespräch mit dem Patienten, bei dem die Vorgeschichte des erkrankten Menschen ermittelt und mit einbezogen werden sollte, so der Professor, der an der Universität Witten-Herdecke lehrt. Bei chronischen Schmerzzuständen oder im Endstadium einer bösartigen Erkrankung sei Leiden hingegen nutz- und sinnlos. Bis zur «Grenze der anderen Welt» müssten dann Palliativ- und Schmerztherapie die Krankheit lindern, forderte Grönemeyer. 

Die Ansicht, dass nicht jeder Schmerz dem Menschen diene oder vielleicht eine heilende Erfahrung bewirke, vertrat auch der Religionsphilosoph Jörg Splett. Zwar «flüstere Gott in unserer Freude, er spreche in unserem Gewissen und äußere sich in Megafon-Stärke» bei Schmerz und Leid, so der Offenbacher Wissenschaftler. Dennoch könnten Betroffene manche vermeintliche «Sinngebung ihrer Schmerzen nur als zynisch empfinden», meinte Splett. Andersherum: Wer urteile, dass gewisse Schmerzen keinen Sinn hätten, habe die Solidarität mit dem leidenden Menschen hinter sich gelassen, unterstrich der Philosoph. Schmerz und Leid riefen nach «solidarischem Widerstand», um der Sprachlosigkeit und Selbstzentrierung des Betroffenen zu begegnen. Im aussichtslosen Krankheitsverlauf gelte es, mit dem Leidenden in das «Dunkle» zu gehen, in die «Hoffnung wider Hoffnung». 

Doch woher diese Hoffnung nehmen?, fragte Splett. Das gelinge nur, wenn man «sich Gott als ernstliche Adresse von Klage und Protest bewahrt». Diese Haltung zerstöre die Illusion des Menschen, dass Leben, Gesundheit und Erfolg ihm gehörten und führe zu einem Leben nach dem Grundsatz der freien Selbsthingabe. Dies bedeutet laut Splett nicht passives Geschehenlassen, sondern höchste Freiheit. 

[[betonen:(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Osnabrück (KNA)</em> Inwieweit gehört Schmerz zum menschlichen Leben? Eine Frage, die gerade in der Diskussion um Themen wie Patientenverfügung und Sterbehilfe ins Zentrum gerückt ist. So stand auch die dritte «Niels Stensen Akademie» am Mittwochabend in Osnabrück unter dem Leitwort «Schmerz: Sinn oder Widersinn?». Alljährlich laden Bistum und Katholische Hochschulgemeinde Osnabrück zu einem Dialog zwischen Wissenschaft und Religion, dessen Namensgeber der Naturwissenschaftler und spätere Bischof Stensen (1638-1686) ist. Diesmal gaben der Bochumer Mediziner Dietrich Grönemeyer und der Offenbacher Religionsphilosoph Jörg Splett Antworten auf die vielschichtige Fragestellung. </p>
<p>Aktive Sterbehilfe könne zu einem Zusammenbruch der Gesellschaft führen, warnte Grönemeyer. Als Gegenmaßnahme forderte der Verfechter einer ganzheitlichen Medizin ausreichende finanzielle Mittel, um die Beschwerden der 13&nbsp;Millionen Schmerzkranken in Deutschland zu lindern. «Milliarden für Banken und die Autoindustrie, doch für die Heilung des Menschen fehlt das Geld», so der prominente Professor. Er plädierte dafür, sich an die Erfahrungen des spätmittelalterlichen Arztes Paracelsus (1493-1541) zu erinnern: Der kranke Mensch sei der Arzt und die Mediziner nur seine Gehilfen. Stattdessen lernten heute Ärzte während der Ausbildung nur die naturwissenschaftliche Seite des Körpers kennen. «Wichtig ist aber auch das Zuhören, denn auch seelische und geistige Prozesse müssen bei einer Schmerztherapie berücksichtigt werden», forderte der Bestsellerautor. </p>
<p>Zugleich wies Grönemeyer auf die sinnvolle Funktion von Schmerzen hin: Sie übten als Sinneswahrnehmung eine biologisch notwendige Warnfunktion aus, die einen Defekt signalisiere. Da Schmerzen die gesamte Konstitution des Menschen treffen, gehöre zu Diagnose und Therapie auch eine Anamnese, also das eingehende Gespräch mit dem Patienten, bei dem die Vorgeschichte des erkrankten Menschen ermittelt und mit einbezogen werden sollte, so der Professor, der an der Universität Witten-Herdecke lehrt. Bei chronischen Schmerzzuständen oder im Endstadium einer bösartigen Erkrankung sei Leiden hingegen nutz- und sinnlos. Bis zur «Grenze der anderen Welt» müssten dann Palliativ- und Schmerztherapie die Krankheit lindern, forderte Grönemeyer. </p>
<p>Die Ansicht, dass nicht jeder Schmerz dem Menschen diene oder vielleicht eine heilende Erfahrung bewirke, vertrat auch der Religionsphilosoph Jörg Splett. Zwar «flüstere Gott in unserer Freude, er spreche in unserem Gewissen und äußere sich in Megafon-Stärke» bei Schmerz und Leid, so der Offenbacher Wissenschaftler. Dennoch könnten Betroffene manche vermeintliche «Sinngebung ihrer Schmerzen nur als zynisch empfinden», meinte Splett. Andersherum: Wer urteile, dass gewisse Schmerzen keinen Sinn hätten, habe die Solidarität mit dem leidenden Menschen hinter sich gelassen, unterstrich der Philosoph. Schmerz und Leid riefen nach «solidarischem Widerstand», um der Sprachlosigkeit und Selbstzentrierung des Betroffenen zu begegnen. Im aussichtslosen Krankheitsverlauf gelte es, mit dem Leidenden in das «Dunkle» zu gehen, in die «Hoffnung wider Hoffnung». </p>
<p>Doch woher diese Hoffnung nehmen?, fragte Splett. Das gelinge nur, wenn man «sich Gott als ernstliche Adresse von Klage und Protest bewahrt». Diese Haltung zerstöre die Illusion des Menschen, dass Leben, Gesundheit und Erfolg ihm gehörten und führe zu einem Leben nach dem Grundsatz der freien Selbsthingabe. Dies bedeutet laut Splett nicht passives Geschehenlassen, sondern höchste Freiheit. </p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1033</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1033</guid>			<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>07.12.2009: Grönemeyer fordert mehr Geld für Schmerztherapie</title>
			<description>Osnabrück (KNA) Der Bochumer Mediziner Dietrich Grönemeyer hat mehr finanzielle Mittel für die Palliativmedizin angemahnt. Damit sollten die Beschwerden der 13 Millionen Schmerzkranken in Deutschland gelindert werden, sagte Grönemeyer am Mittwochabend in Osnabrück. «Milliarden für Banken und die Autoindustrie, doch für die Heilung des Menschen fehlt das Geld!» Aktive Sterbehilfe könne zu einem Zusammenbruch der Gesellschaft führen, warnte der Bestsellerautor. 

Er äußerte sich bei der dritte «Niels Stensen Akademie» von Bistum und Katholischer Hochschulgemeinde Osnabrück zum Thema «Schmerz: Sinn oder Widersinn?». Namensgeber der Dialogveranstaltung zwischen Wissenschaft und Religion ist der Naturwissenschaftler und spätere Bischof Stensen (1638-1686). 

Grönemeyer plädierte dafür, sich an die Erfahrungen des spätmittelalterlichen Arztes Paracelsus (1493-1541) zu erinnern. Demnach sei der kranke Mensch der Arzt, die Mediziner hingegen seien nur seine Gehilfen. Stattdessen lernten Ärzte heute in ihrer Ausbildung nur die naturwissenschaftliche Seite des Körpers kennen, kritisierte der Professor, der an der Universität Witten-Herdecke lehrt. «Wichtig ist aber auch das Zuhören, denn auch seelische und geistige Prozesse müssen bei einer Schmerztherapie berücksichtigt werden», forderte der Verfechter einer ganzheitlichen Medizin. 

Der Arzt verwies auch auf die biologisch notwendige Warnfunktion von Schmerzen, da sie einen Defekt signalisierten. Bei chronischen Schmerzzuständen oder im Endstadium einer bösartigen Erkrankung hingegen sei Leiden nutz- und sinnlos. Bis zur «Grenze der anderen Welt» müssten dann Palliativ- und Schmerztherapie die Krankheit lindern, forderte Grönemeyer. 

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Osnabrück (KNA)</em> Der Bochumer Mediziner Dietrich Grönemeyer hat mehr finanzielle Mittel für die Palliativmedizin angemahnt. Damit sollten die Beschwerden der 13 Millionen Schmerzkranken in Deutschland gelindert werden, sagte Grönemeyer am Mittwochabend in Osnabrück. «Milliarden für Banken und die Autoindustrie, doch für die Heilung des Menschen fehlt das Geld!» Aktive Sterbehilfe könne zu einem Zusammenbruch der Gesellschaft führen, warnte der Bestsellerautor. </p>
<p>Er äußerte sich bei der dritte «Niels Stensen Akademie» von Bistum und Katholischer Hochschulgemeinde Osnabrück zum Thema «Schmerz: Sinn oder Widersinn?». Namensgeber der Dialogveranstaltung zwischen Wissenschaft und Religion ist der Naturwissenschaftler und spätere Bischof Stensen (1638-1686). </p>
<p>Grönemeyer plädierte dafür, sich an die Erfahrungen des spätmittelalterlichen Arztes Paracelsus (1493-1541) zu erinnern. Demnach sei der kranke Mensch der Arzt, die Mediziner hingegen seien nur seine Gehilfen. Stattdessen lernten Ärzte heute in ihrer Ausbildung nur die naturwissenschaftliche Seite des Körpers kennen, kritisierte der Professor, der an der Universität Witten-Herdecke lehrt. «Wichtig ist aber auch das Zuhören, denn auch seelische und geistige Prozesse müssen bei einer Schmerztherapie berücksichtigt werden», forderte der Verfechter einer ganzheitlichen Medizin. </p>
<p>Der Arzt verwies auch auf die biologisch notwendige Warnfunktion von Schmerzen, da sie einen Defekt signalisierten. Bei chronischen Schmerzzuständen oder im Endstadium einer bösartigen Erkrankung hingegen sei Leiden nutz- und sinnlos. Bis zur «Grenze der anderen Welt» müssten dann Palliativ- und Schmerztherapie die Krankheit lindern, forderte Grönemeyer. </p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1032</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1032</guid>			<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>04.12.2009: Diskussion des Monats: &amp;#8222;Was ändert unsere Diskussion?&amp;#8220;</title>
			<description>Seit sieben Jahren wird auf der 1000Fragen-Website über Fragen der Bioethik diskutiert. Mehr als eine halbe Million Menschen haben diese Seite besucht, weit mehr als 10000 Fragen zu bioethischen Themen gestellt und kommentiert sowie in den fast 80 Foren über ausgewählte Fragen debattiert. Wozu das alles?
&amp;#8222;Was ändert unsere Diskussion?&amp;#8220;, lautete eine der Fragen, die im Rahmen dieses Projektes gestellt wurden. Der Pate dieser Frage, Prof. Markus Schächter, Intendant des ZDF, schreibt dazu: &amp;#8222;Und wenn Diskussionen keine unmittelbaren Veränderungen nach sich ziehen, sind sie deshalb nicht wirkungslos: Ein ernsthaft geführtes Gespräch verändert doch mittelbar die Bewusstseinslage, das Meinungsklima und nicht zuletzt das Informationsniveau der Beteiligten. Von solchen Diskussionen lebt eine Demokratie.&amp;#8220;
Was antworten Sie? Bewirkt diese Diskussion Veränderungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, was bewirkt sie dann? Warum und mit welchem Ziel und Gewinn diskutieren wir? Debattieren Sie mit in unser letzten Diskussion des Monats.</description>
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				<p>Seit sieben Jahren wird auf der 1000Fragen-Website über Fragen der Bioethik diskutiert. Mehr als eine halbe Million Menschen haben diese Seite besucht, weit mehr als 10000 Fragen zu bioethischen Themen gestellt und kommentiert sowie in den fast 80 Foren über ausgewählte Fragen debattiert. Wozu das alles?<br />
&#8222;Was ändert unsere Diskussion?&#8220;, lautete eine der Fragen, die im Rahmen dieses Projektes gestellt wurden. Der Pate dieser Frage, Prof. Markus Schächter, Intendant des ZDF, schreibt dazu: &#8222;Und wenn Diskussionen keine unmittelbaren Veränderungen nach sich ziehen, sind sie deshalb nicht wirkungslos: Ein ernsthaft geführtes Gespräch verändert doch mittelbar die Bewusstseinslage, das Meinungsklima und nicht zuletzt das Informationsniveau der Beteiligten. Von solchen Diskussionen lebt eine Demokratie.&#8220;<br />
Was antworten Sie? Bewirkt diese Diskussion Veränderungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, was bewirkt sie dann? Warum und mit welchem Ziel und Gewinn diskutieren wir? Debattieren Sie mit in unser letzten <a href="http://www.1000fragen.de/dialog/diskussion/thread.php?nid=18080">Diskussion des Monats</a>.</p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1031</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1031</guid>			<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>03.12.2009: In vier Jahren keine Babyklappen mehr?</title>
			<description>(KNA) Das Votum des Deutschen Ethikrates gegen den Fortbestand von  Babyklappen hat teilweise deutliche Gegenreaktionen auch in den  beiden großen Kirche ausgelöst. Für Maria Elisabeth Thoma, die  Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), ist das sehr bedauerlich. Babyklappen seien der falsche Weg, erklärte sie auf Anfrage. «Ich wünsche mir, dass es in dieser  Legislaturperiode die Möglichkeit der vertraulichen Geburt gibt und keine Babyklappen mehr.»

Der SKF betreibt in Deutschland zehn Babyklappen selbst sowie neun  in Kooperation mit Krankenhäusern. Bereits 2004 hat der Verband beschlossen, keine zusätzlichen derartigen Einrichtungen aufzubauen. Jetzt müssten weitere Konsequenzen aus der Bewertung des Ethikrates gezogen werden, so der SKF. «Babyklappen retten eher kein Leben», sagte Thoma. Es gebe bisweilen eine geradezu «kitschige Argumentation», die der anonymen Abgabe der Kinder aus Gründen des Lebensschutzes das Wort rede. Vielmehr dürfe das Recht des Kindes, Eltern zu haben und diese kennenlernen zu können, nicht klein geredet werden.

«Es kann nicht richtig sein, dass wir ein allgemeines Angebot bereithalten, dass aber nur in einer konkreten schweren Notlage zu vertreten wäre, von der man gerade wegen der Anonymitätszusage jedoch nichts weiß.» Vielmehr seien Möglichkeiten der anonymen Beratung und der vertraulichen Geburt oder der vertraulichen Arm-zu-Arm-Übergabe der richtige Weg. «Der SKF fordert deswegen entsprechend dem Koalitionsvertrag die rechtliche Umsetzung solcher Möglichkeiten und gleichzeitig das Ende der Duldungspraxis von Babyklappen.» Die Babyklappe sei keinesfalls die «letzte Chance» Kinder zu retten, sondern der falsche Weg, mit Kindern und ihren Müttern umzugehen.

Schwierige Materie

Gut ein Jahr hat der Deutsche Ethikrat für seine erste Stellungnahme gebraucht. Das war, so der Vorsitzende Edzard Schmidt-Jortzig, der «schwierigen Materie» geschuldet. Seit gut zehn Jahren gibt es in Deutschland die Angebote von Babyklappe und anonymer Geburt. Nach aufsehenerregenden Fällen von Kindestötungen und Aussetzungen hatten nicht zuletzt kirchliche Einrichtungen diese Möglichkeiten für Frauen in Not geschaffen. Inzwischen bieten bundesweit 80 Babyklappen und 130 Einrichtungen eine anonyme Geburt an - Tendenz steigend.

Nach Schätzungen soll es bereits 500 Kinder geben, die auf diesem  Weg zur Welt kamen und deren Herkunft damit dauerhaft anonym bleibt. Rechtlich bewegen sich die Angebote in einer Grauzone. Bislang konnte sich der Gesetzgeber zu keiner Regelung durchringen. Der Ethikrat hat ihm nun mit deutlicher Mehrheit empfohlen, die Angebote zu beenden. Sie seien ethisch und rechtlich sehr problematisch. Zustimmung gibt es bei der CDU/CSU-Fraktion dazu.

Wie schwierig die Abwägung zwischen der möglichen Rettung von Leben auf der einen und dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung auf der anderen Seite ist, zeigt das Sondervotum. Von den 26 Mitgliedern des Rats plädieren 6 für eine Fortsetzung der Angebote. Dazu zählen der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff und der evangelische Mediziner Eckhard Nagel, der auch Präsident des Ökumenischen Kirchentages 2010 in München ist.

Die Kölner Medizinethikerin Christiane Woopen erklärte hingegen, es sei «unwahrscheinlich, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder töten wollen, von dem Angebot überhaupt erreicht» werden.

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>(KNA)</em> Das Votum des Deutschen Ethikrates gegen den Fortbestand von  Babyklappen hat teilweise deutliche Gegenreaktionen auch in den  beiden großen Kirche ausgelöst. Für Maria Elisabeth Thoma, die  Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), ist das sehr bedauerlich. Babyklappen seien der falsche Weg, erklärte sie auf Anfrage. «Ich wünsche mir, dass es in dieser  Legislaturperiode die Möglichkeit der vertraulichen Geburt gibt und keine Babyklappen mehr.»</p>
<p>Der SKF betreibt in Deutschland zehn Babyklappen selbst sowie neun  in Kooperation mit Krankenhäusern. Bereits 2004 hat der Verband beschlossen, keine zusätzlichen derartigen Einrichtungen aufzubauen. Jetzt müssten weitere Konsequenzen aus der Bewertung des Ethikrates gezogen werden, so der SKF. «Babyklappen retten eher kein Leben», sagte Thoma. Es gebe bisweilen eine geradezu «kitschige Argumentation», die der anonymen Abgabe der Kinder aus Gründen des Lebensschutzes das Wort rede. Vielmehr dürfe das Recht des Kindes, Eltern zu haben und diese kennenlernen zu können, nicht klein geredet werden.</p>
<p>«Es kann nicht richtig sein, dass wir ein allgemeines Angebot bereithalten, dass aber nur in einer konkreten schweren Notlage zu vertreten wäre, von der man gerade wegen der Anonymitätszusage jedoch nichts weiß.» Vielmehr seien Möglichkeiten der anonymen Beratung und der vertraulichen Geburt oder der vertraulichen Arm-zu-Arm-Übergabe der richtige Weg. «Der SKF fordert deswegen entsprechend dem Koalitionsvertrag die rechtliche Umsetzung solcher Möglichkeiten und gleichzeitig das Ende der Duldungspraxis von Babyklappen.» Die Babyklappe sei keinesfalls die «letzte Chance» Kinder zu retten, sondern der falsche Weg, mit Kindern und ihren Müttern umzugehen.</p>
<p><strong>Schwierige Materie</strong></p>
<p>Gut ein Jahr hat der Deutsche Ethikrat für seine erste Stellungnahme gebraucht. Das war, so der Vorsitzende Edzard Schmidt-Jortzig, der «schwierigen Materie» geschuldet. Seit gut zehn Jahren gibt es in Deutschland die Angebote von Babyklappe und anonymer Geburt. Nach aufsehenerregenden Fällen von Kindestötungen und Aussetzungen hatten nicht zuletzt kirchliche Einrichtungen diese Möglichkeiten für Frauen in Not geschaffen. Inzwischen bieten bundesweit 80 Babyklappen und 130 Einrichtungen eine anonyme Geburt an - Tendenz steigend.</p>
<p>Nach Schätzungen soll es bereits 500 Kinder geben, die auf diesem  Weg zur Welt kamen und deren Herkunft damit dauerhaft anonym bleibt. Rechtlich bewegen sich die Angebote in einer Grauzone. Bislang konnte sich der Gesetzgeber zu keiner Regelung durchringen. Der Ethikrat hat ihm nun mit deutlicher Mehrheit empfohlen, die Angebote zu beenden. Sie seien ethisch und rechtlich sehr problematisch. Zustimmung gibt es bei der CDU/CSU-Fraktion dazu.</p>
<p>Wie schwierig die Abwägung zwischen der möglichen Rettung von Leben auf der einen und dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung auf der anderen Seite ist, zeigt das Sondervotum. Von den 26 Mitgliedern des Rats plädieren 6 für eine Fortsetzung der Angebote. Dazu zählen der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff und der evangelische Mediziner Eckhard Nagel, der auch Präsident des Ökumenischen Kirchentages 2010 in München ist.</p>
<p>Die Kölner Medizinethikerin Christiane Woopen erklärte hingegen, es sei «unwahrscheinlich, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder töten wollen, von dem Angebot überhaupt erreicht» werden.</p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1030</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1030</guid>			<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>28.11.2009: Ethikrat mehrheitlich für Ende der anonymen Kindesabgabe</title>
			<description>Berlin (KNA) Der Deutsche Ethikrat hat sich mit deutlicher Mehrheit für ein Ende von Babyklappen und anonymen Geburten ausgesprochen. Beide seien ethisch und rechtlich sehr problematisch, heißt es in einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Stellungnahme des Rates. Die Kölner Medizinethikerin Christiane Woopen sagte, es sei unwahrscheinlich, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder töten wollten, «von dem Angebot überhaupt erreicht werden». 

In einem Sondervotum sprechen sich sechs der 26 einerseits auf das Recht auf Leben, andererseits das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Die knapp 70-seitige Stellungnahme ist das erste längere Votum des Expertenkreises, der Mitte[[_2008 seine Sacharbeit aufgenommen hatte. 

Das Gremium empfiehlt nun eine Regelung, nach der Frauen in Notlagen verlangen können, dass die Daten zur Geburt für die Dauer eines Jahres nur einer betreuenden Beratungsstelle und nicht dem Standesamt mitgeteilt werden. Damit soll nach Woopens Worten ein «angemessener Zeitraum größtmöglicher Vertraulichkeit geschaffen werden». 

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßte das Mehrheitsvotum. «Wir teilen die Meinung des Ethikrates, dass der Weg der anonymen Kindesabgabe zumindest juristisch in eine Sackgasse führt und auch im Hinblick auf den konkreten Lebensschutz keine befriedigende Lösung darstellt,» sagte die SkF-Bundesvorsitzende Maria Elisabeth Thoma. Die Betreiber von Babyklappen und Anbieter von anonymer Geburt müssten ihre Angebote nun weiterentwickeln. 

Dagegen wandte sich die Hannoversche evangelische Landesbischöfin Margot Käßman gegen das Mehrheitsvotum des Ethikrats. Der Rat gehe von fragwürdigen und ungesicherten Annahmen aus, sagte die Bischöfin am Donnerstag auf der Landessynode in Hannover. Würden Babyklappen und die Möglichkeit der anonymen Geburt abgeschafft, bliebe ein Kreis nicht erreichbarer Hilfebedürftiger zurück. Frauen verstünden die Babyklappe nicht als Anreiz für eine «Entsorgung» ihrer Kinder. Auch die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) kritisierte den Ethikrat: Das Recht auf Leben wiege zweifellos höher als das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, sagte die Vorsitzende Claudia Kaminski. 

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Berlin (KNA)</em> Der Deutsche Ethikrat hat sich mit deutlicher Mehrheit für ein Ende von Babyklappen und anonymen Geburten ausgesprochen. Beide seien ethisch und rechtlich sehr problematisch, heißt es in einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Stellungnahme des Rates. Die Kölner Medizinethikerin Christiane Woopen sagte, es sei unwahrscheinlich, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder töten wollten, «von dem Angebot überhaupt erreicht werden». </p>
<p>In einem Sondervotum sprechen sich sechs der 26&nbsp;Mitglieder für eine Fortsetzung der Angebote aus. Dazu zählen der Augsburger katholische Weihbischof Anton Losinger, der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff und der evangelische Mediziner Eckhard Nagel, der auch Präsident des Ökumenischen Kirchentages 2010 ist. Die Angebote seien trotz ethischer und rechtlicher Bedenken weiter vertretbar, argumentieren sie. «Es besteht immerhin die reale Möglichkeit der Rettung eines Kindes vor dem Tod durch die Angebote der anonymen Kindesabgabe, so dass diese im Hinblick auf den Lebensschutz bestehen bleiben müssen», forderte Losinger. </p>
<p>Die seit rund zehn Jahren in Deutschland praktizierte anonyme Kindesabgabe soll verhindern, dass Frauen Neugeborene töten oder aussetzen. Die Zahl tot aufgefundener Neugeborener in der Bundesrepublik ist nach Angaben des Kinderhilfswerks «terre des hommes» seit Einführung dieser Angebote im Jahr&nbsp;1999 konstant geblieben und 2008 sogar gestiegen. </p>
<p>Der Ethikrat empfiehlt stattdessen dem Gesetzgeber, eine «vertrauliche Kindesabgabe mit vorübergehender anonymer Meldung» zu ermöglichen. Zudem verlangt er eine umfassende öffentliche Information über bestehende Hilfsmöglichkeiten. </p>
<p>Bundesweit gibt es nach Angaben des Ethikrats rund 80&nbsp;Babyklappen; zudem böten etwa 130&nbsp;Kliniken anonyme Geburten an. Seit Jahren gibt es politisch und gesellschaftlich eine Auseinandersetzung über den Sinn von Babyklappen. Kritiker und Verfechter der anonymen Kindabgabe verweisen jeweils auf konkurrierende Grundrechte: einerseits auf das Recht auf Leben, andererseits das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Die knapp 70-seitige Stellungnahme ist das erste längere Votum des Expertenkreises, der Mitte&nbsp;2008 seine Sacharbeit aufgenommen hatte. </p>
<p>Das Gremium empfiehlt nun eine Regelung, nach der Frauen in Notlagen verlangen können, dass die Daten zur Geburt für die Dauer eines Jahres nur einer betreuenden Beratungsstelle und nicht dem Standesamt mitgeteilt werden. Damit soll nach Woopens Worten ein «angemessener Zeitraum größtmöglicher Vertraulichkeit geschaffen werden». </p>
<p>Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßte das Mehrheitsvotum. «Wir teilen die Meinung des Ethikrates, dass der Weg der anonymen Kindesabgabe zumindest juristisch in eine Sackgasse führt und auch im Hinblick auf den konkreten Lebensschutz keine befriedigende Lösung darstellt,» sagte die SkF-Bundesvorsitzende Maria Elisabeth Thoma. Die Betreiber von Babyklappen und Anbieter von anonymer Geburt müssten ihre Angebote nun weiterentwickeln. </p>
<p>Dagegen wandte sich die Hannoversche evangelische Landesbischöfin Margot Käßman gegen das Mehrheitsvotum des Ethikrats. Der Rat gehe von fragwürdigen und ungesicherten Annahmen aus, sagte die Bischöfin am Donnerstag auf der Landessynode in Hannover. Würden Babyklappen und die Möglichkeit der anonymen Geburt abgeschafft, bliebe ein Kreis nicht erreichbarer Hilfebedürftiger zurück. Frauen verstünden die Babyklappe nicht als Anreiz für eine «Entsorgung» ihrer Kinder. Auch die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) kritisierte den Ethikrat: Das Recht auf Leben wiege zweifellos höher als das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, sagte die Vorsitzende Claudia Kaminski. </p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1029</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1029</guid>			<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>26.11.2009: Hospiz Stiftung begrüßt Frankreichs Nein zu aktiver Sterbehilfe</title>
			<description>Berlin (KNA) Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt die Entscheidung der französischen Nationalversammlung gegen eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe. Nun komme es darauf an, dass Frankreich und Deutschland auf europäischer Ebene gemeinsam Bestrebungen entgegenwirkten, die das Nein zur aktiven Sterbehilfe aufzuweichen drohten, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Berlin. 

Die französische Nationalversammlung hatte am Dienstagabend eine Gesetzesinitiative zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe mit 326 zu 202 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt es bei der seit 2005 geltenden Regelung, wonach aktive Sterbehilfe unter Strafe steht. Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. 

Dem Nein zur aktiven Sterbehilfe entspreche ein Ja zu einer umfassenden psychologischen und medizinischen Betreuung Schwerstkranker sowie die Unterstützung entsprechender Forschungszweige, betont die Deutsche Hospiz Stiftung. In dieser Frage könne sich Deutschland ein Beispiel an Frankreich nehmen, so Stiftungsvorstand Brysch. Als Beispiel nannte er das milliardenschwere Engagement des französischen Staates in der Demenzforschung. Hier habe Deutschland Nachholbedarf. Brysch wörtlich: «Einige Leuchtturmprojekte reichen da nicht aus.» 

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Berlin (KNA)</em> Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt die Entscheidung der französischen Nationalversammlung gegen eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe. Nun komme es darauf an, dass Frankreich und Deutschland auf europäischer Ebene gemeinsam Bestrebungen entgegenwirkten, die das Nein zur aktiven Sterbehilfe aufzuweichen drohten, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Berlin. </p>
<p>Die französische Nationalversammlung hatte am Dienstagabend eine Gesetzesinitiative zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe mit 326 zu 202 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt es bei der seit 2005 geltenden Regelung, wonach aktive Sterbehilfe unter Strafe steht. Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. </p>
<p>Dem Nein zur aktiven Sterbehilfe entspreche ein Ja zu einer umfassenden psychologischen und medizinischen Betreuung Schwerstkranker sowie die Unterstützung entsprechender Forschungszweige, betont die Deutsche Hospiz Stiftung. In dieser Frage könne sich Deutschland ein Beispiel an Frankreich nehmen, so Stiftungsvorstand Brysch. Als Beispiel nannte er das milliardenschwere Engagement des französischen Staates in der Demenzforschung. Hier habe Deutschland Nachholbedarf. Brysch wörtlich: «Einige Leuchtturmprojekte reichen da nicht aus.» </p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1028</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1028</guid>			<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>26.11.2009: Französisches Parlament sagt Nein zu Sterbehilfe-Gesetz</title>
			<description>Paris (KNA) Die französische Nationalversammlung hat eine Gesetzesinitiative zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe erwartungsgemäß abgelehnt. Gegen den Gesetzentwurf der Sozialisten stimmten am Dienstagabend in Paris 326(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p><em>Paris (KNA)</em> Die französische Nationalversammlung hat eine Gesetzesinitiative zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe erwartungsgemäß abgelehnt. Gegen den Gesetzentwurf der Sozialisten stimmten am Dienstagabend in Paris 326&nbsp;Abgeordnete, 202 unterstützten ihn. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben. Die Regierungspartei UMP und die Zentrumsparteien stimmten mehrheitlich dagegen. </p>
<p>Der UMP-Abgeordnete Jean Leonetti unterstrich, eine Annahme des Gesetzentwurfs hätte einen Wandel der gesellschaftlichen Bezugsgrößen zur Folge. Für die Sozialisten sagte ihr Abgeordneter Laurent Fabius dagegen, der Vorschlag stelle den Menschen in den Mittelpunkt. </p>
<p>Laut Gesetzentwurf sollte aktive Sterbehilfe dann möglich sein, wenn der Kranke von einer schweren und unheilbaren Krankheit betroffen ist, die unerträgliches und nicht zu linderndes körperliches oder seelisches Leiden verursacht. Für die Initiative hatte sich die Sterbehilfe-Vereinigung «Recht auf würdiges Sterben» (ADMD) ausgesprochen; die Vereinigung für sterbebegleitende Palliativmedizin wandte sich dagegen. Lebensschützer protestierten gegen das Vorhaben. </p>
<p>Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat. Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. Mehrfach hatten spektakuläre Fälle in den vergangenen Jahren eine heftige öffentliche Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Ein unter anderem wegen des Falls einer krebskranken Frau eingesetzte Parlamentarier-Kommission empfahl Ende 2008, am Verbot von Sterbehilfe festzuhalten, die sterbebegleitende Medizin aber auszubauen. </p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1027</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1027</guid>			<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>23.11.2009: Ärzte: Aktive Sterbehilfe und Palliativmedizin nicht vermischen</title>
			<description>Aachen (KNA) Vor einer Vermischung von aktiver Sterbehilfe und Palliativmedizin hat der Präsident der Europäischen Vereinigung für Palliativmedizin (EAPC), Lukas Radbruch, gewarnt. Er verwies am Wochenende beim «Aachener Hospizgespräch» auf Forderungen einer Gruppe belgischer Ärzte, die aktive Sterbehilfe in die Palliativversorgung sterbenskranker Menschen integrieren wollen. Damit drohe diesem Zweig der Medizin ein großer Glaubwürdigkeitsverlust. 

Palliativmedizin meint die Versorgung sterbenskranker Menschen durch medizinische, psychologische und geistliche Betreuung. Die Behandlung ist dabei nicht mehr auf Heilung, sondern auf möglichst hohe Lebensqualität und Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase ausgerichtet. In Deutschland wird eine gute Versorgung Sterbender auch als Weg begriffen, die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe zu verhindern. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt. 

Nach Darstellung Radbruchs, der Direktor der Klinik für Palliativmedizin an der Uniklinik Aachen ist, gibt es in allen europäischen Ländern große Defizite bei der palliativmedizinischen Versorgung von Demenz-Patienten. Bei den Hilfen für sterbenskranke Tumorpatienten bestehe eine große Schere zwischen west- und osteuropäischen Ländern: Gerade in den baltischen Ländern gebe es kaum Hilfen für Sterbende. Andererseits seien Polen, Ungarn und Rumänien «Leuchttürme» bei der Versorgung der Schwerstkranken. 

Umgekehrt seien selbst grundlegende Voraussetzungen wie der Zugang zu Opium-Präparaten zur Schmerzbekämpfung in westlichen Ländern wie Portugal oder Griechenland nicht immer gewährleistet. Außerdem gibt es nach Darstellung des EAPC-Präsidenten auch in anderen westeuropäischen Ländern Versorgungslücken in den ländlichen Gebieten. Spitzenreiter bei der Palliativmedizin sind nach Darstellung Radbruchs Großbritannien und Irland. 

Unterdessen plädierte der Münchener Palliativmediziner Gian Domenico Borasio für eine «Wiederentdeckung des natürlichen Todes in der Medizin». Vieles, was Ärzte heute an Sterbenden täten, störe den natürlichen Prozess des Sterbens, sagte der Medizinprofessor der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». So hätten die meisten Ärzte und Pfleger Angst, dass ihre Patienten verdursteten oder verhungerten. In Wirklichkeit brächten aber künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr in vielen Fällen keinen Nutzen mehr für den Sterbenden, sondern nur noch mehr Nebenwirkungen. 

Laut Borasio sind Geburt und Tod vergleichbare Ereignisse, für die die Natur bestimmte Programme vorgesehen habe. «Diese natürlichen Prozesse laufen dann am besten ab, wenn sie von Ärzten möglichst wenig gestört werden.» In vielen Fällen müssten Ärzte und Pfleger sich wie «Hebammen für das Sterben» verhalten. 

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p><em>Aachen (KNA)</em> Vor einer Vermischung von aktiver Sterbehilfe und Palliativmedizin hat der Präsident der Europäischen Vereinigung für Palliativmedizin (EAPC), Lukas Radbruch, gewarnt. Er verwies am Wochenende beim «Aachener Hospizgespräch» auf Forderungen einer Gruppe belgischer Ärzte, die aktive Sterbehilfe in die Palliativversorgung sterbenskranker Menschen integrieren wollen. Damit drohe diesem Zweig der Medizin ein großer Glaubwürdigkeitsverlust. </p>
<p>Palliativmedizin meint die Versorgung sterbenskranker Menschen durch medizinische, psychologische und geistliche Betreuung. Die Behandlung ist dabei nicht mehr auf Heilung, sondern auf möglichst hohe Lebensqualität und Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase ausgerichtet. In Deutschland wird eine gute Versorgung Sterbender auch als Weg begriffen, die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe zu verhindern. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt. </p>
<p>Nach Darstellung Radbruchs, der Direktor der Klinik für Palliativmedizin an der Uniklinik Aachen ist, gibt es in allen europäischen Ländern große Defizite bei der palliativmedizinischen Versorgung von Demenz-Patienten. Bei den Hilfen für sterbenskranke Tumorpatienten bestehe eine große Schere zwischen west- und osteuropäischen Ländern: Gerade in den baltischen Ländern gebe es kaum Hilfen für Sterbende. Andererseits seien Polen, Ungarn und Rumänien «Leuchttürme» bei der Versorgung der Schwerstkranken. </p>
<p>Umgekehrt seien selbst grundlegende Voraussetzungen wie der Zugang zu Opium-Präparaten zur Schmerzbekämpfung in westlichen Ländern wie Portugal oder Griechenland nicht immer gewährleistet. Außerdem gibt es nach Darstellung des EAPC-Präsidenten auch in anderen westeuropäischen Ländern Versorgungslücken in den ländlichen Gebieten. Spitzenreiter bei der Palliativmedizin sind nach Darstellung Radbruchs Großbritannien und Irland. </p>
<p>Unterdessen plädierte der Münchener Palliativmediziner Gian Domenico Borasio für eine «Wiederentdeckung des natürlichen Todes in der Medizin». Vieles, was Ärzte heute an Sterbenden täten, störe den natürlichen Prozess des Sterbens, sagte der Medizinprofessor der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». So hätten die meisten Ärzte und Pfleger Angst, dass ihre Patienten verdursteten oder verhungerten. In Wirklichkeit brächten aber künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr in vielen Fällen keinen Nutzen mehr für den Sterbenden, sondern nur noch mehr Nebenwirkungen. </p>
<p>Laut Borasio sind Geburt und Tod vergleichbare Ereignisse, für die die Natur bestimmte Programme vorgesehen habe. «Diese natürlichen Prozesse laufen dann am besten ab, wenn sie von Ärzten möglichst wenig gestört werden.» In vielen Fällen müssten Ärzte und Pfleger sich wie «Hebammen für das Sterben» verhalten. </p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1026</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1026</guid>			<pubDate>Sun, 22 Nov 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>05.11.2009: Große Fortschritte bei Forschung mit pluripotenten Stammzellen</title>
			<description>Berlin (KNA) Der Einsatz von pluripotenten menschlichen Stammzellen wird sich nach Angaben von Forschern zu einer Schlüsseltechnologie der Biomedizin entwickeln. Der Berichterstatter für Stammzellforschung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Ferdinand Hucho, sprach am Dienstag bei der Vorstellung des «Zweiten Gentechnologieberichts» von wesentlichen Fortschritten auf dem Gebiet der «Reprogrammierung» von Stammzellen.

Menschliche embryonale Stammzellen würde dabei nur noch zu Vergleichszwecken benötig, so der Biochemiker. Gleichzeitig wertete Hucho die Stichtagsverschiebung für den Import menschlicher Stammzellen und die Einschränkung der Strafbarkeitsregelung für Forscher im Stammzellgesetz als «Befreiungsschlag» für die deutsche Forschung. Durch die Konzentration auf die pluripotenten Stammzellen sei die Forschung aber «nicht mehr durch ethische Diskussionen belastet».

Ziel der jetzigen Forschung ist der Einsatz von Stammzellen bei Krankheiten wie Diabetes, Herzinfarkt oder Parkinson. Anwendungen seien aber erst in frühestens zehn Jahren zu erwarten, so der Bericht. Reprogrammierte Zellen könnten allerdings schon bald in der Wirkstoffanalyse von Medikamenten eine Rolle spielen. Dies steigere die Sicherheit für Patienten und erspare Tierversuche.

Angesichts von Missbrauchsmöglichkeiten sprach Hucho von einer «ungeheuer heißen und heiklen Technologie». Stammzelltherapien sollten nur in speziell zertifizierten Zentren stattfinden, fordern die Experten. Zugleich sprechen sie sich gegen die Schaffung völlig neuer Organismen durch die Gentechnik aus.

Die molekulargenetische Diagnostik, also die Analyse der menschlichen Erbanlagen, wird nach Ansicht des Berliner Humangenetikers Karl Sperling zunehmend an Bedeutung gewinnen und ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Während die erste Sequenzierung des Genoms mehrere Milliarden Dollar gekostet habe, rechnete Sperling schon bald mit Kosten von rund 1.000 Dollar pro Person. Da dies alle Menschen betreffen werde, müsse der Umgang damit Thema in Schule und Universität werden. Ein wesentliches Problem sei dabei der Umgang mit den Daten. Der Gesetzgeber müsse deshalb schnell möglichst europaweit den Umgang mit Biobanken regeln.

Nach Angaben des Hamburger Gentherapeuten Boris Fehse können bestimmte gezielte Genreparaturen schon bald als Behandlungsmethode anerkannt werden. Das gelte aber bislang nur für sehr wenige klar definierbare Krankheiten. Für komplexere Erkrankungen wie Krebs werde es noch mindestens ein Jahrzehnt dauern. Die Gentherapie werde dabei nur ein ergänzender Ansatz unter anderen sein.

Angesichts der «dynamischen Entwicklung» in der Gentechnik sagte der
Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften,
Günter Stock, einen grundlegenden Umbau des gesamten
Gesundheitssystems voraus. Es werde zu einem lebensbegleitenden
individuellen Krankheitsmanagement kommen. Damit werde auch die
bisher übliche Finanzierung von Gesundheits- und Sozialausgaben in 
Frage gestellt.

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p><em>Berlin (KNA)</em> Der Einsatz von pluripotenten menschlichen Stammzellen wird sich nach Angaben von Forschern zu einer Schlüsseltechnologie der Biomedizin entwickeln. Der Berichterstatter für Stammzellforschung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Ferdinand Hucho, sprach am Dienstag bei der Vorstellung des «Zweiten Gentechnologieberichts» von wesentlichen Fortschritten auf dem Gebiet der «Reprogrammierung» von Stammzellen.</p>
<p>Menschliche embryonale Stammzellen würde dabei nur noch zu Vergleichszwecken benötig, so der Biochemiker. Gleichzeitig wertete Hucho die Stichtagsverschiebung für den Import menschlicher Stammzellen und die Einschränkung der Strafbarkeitsregelung für Forscher im Stammzellgesetz als «Befreiungsschlag» für die deutsche Forschung. Durch die Konzentration auf die pluripotenten Stammzellen sei die Forschung aber «nicht mehr durch ethische Diskussionen belastet».</p>
<p>Ziel der jetzigen Forschung ist der Einsatz von Stammzellen bei Krankheiten wie Diabetes, Herzinfarkt oder Parkinson. Anwendungen seien aber erst in frühestens zehn Jahren zu erwarten, so der Bericht. Reprogrammierte Zellen könnten allerdings schon bald in der Wirkstoffanalyse von Medikamenten eine Rolle spielen. Dies steigere die Sicherheit für Patienten und erspare Tierversuche.</p>
<p>Angesichts von Missbrauchsmöglichkeiten sprach Hucho von einer «ungeheuer heißen und heiklen Technologie». Stammzelltherapien sollten nur in speziell zertifizierten Zentren stattfinden, fordern die Experten. Zugleich sprechen sie sich gegen die Schaffung völlig neuer Organismen durch die Gentechnik aus.</p>
<p>Die molekulargenetische Diagnostik, also die Analyse der menschlichen Erbanlagen, wird nach Ansicht des Berliner Humangenetikers Karl Sperling zunehmend an Bedeutung gewinnen und ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Während die erste Sequenzierung des Genoms mehrere Milliarden Dollar gekostet habe, rechnete Sperling schon bald mit Kosten von rund 1.000 Dollar pro Person. Da dies alle Menschen betreffen werde, müsse der Umgang damit Thema in Schule und Universität werden. Ein wesentliches Problem sei dabei der Umgang mit den Daten. Der Gesetzgeber müsse deshalb schnell möglichst europaweit den Umgang mit Biobanken regeln.</p>
<p>Nach Angaben des Hamburger Gentherapeuten Boris Fehse können bestimmte gezielte Genreparaturen schon bald als Behandlungsmethode anerkannt werden. Das gelte aber bislang nur für sehr wenige klar definierbare Krankheiten. Für komplexere Erkrankungen wie Krebs werde es noch mindestens ein Jahrzehnt dauern. Die Gentherapie werde dabei nur ein ergänzender Ansatz unter anderen sein.</p>
<p>Angesichts der «dynamischen Entwicklung» in der Gentechnik sagte der<br />
Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften,<br />
Günter Stock, einen grundlegenden Umbau des gesamten<br />
Gesundheitssystems voraus. Es werde zu einem lebensbegleitenden<br />
individuellen Krankheitsmanagement kommen. Damit werde auch die<br />
bisher übliche Finanzierung von Gesundheits- und Sozialausgaben in<br />
Frage gestellt.</p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1025</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1025</guid>			<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>03.11.2009: «Grenzen und Schranken nötig»: Neue Sterbehilfe-Debatte in der Schweiz</title>
			<description>Von Caroline Schulke, Bern (KNA) Malerische Landschaften, köstliche Schokolade und gut präparierte Skipisten - für einen Tripp in der Schweiz gibt es viele Gründe. Doch einige Menschen, auch aus Deutschland, wollen ausgerechnet zum Sterben über die Grenze. Der Grund: In der Schweiz ist Beihilfe zum Suizid erlaubt. Das könnte sich ändern; zumindest könnten die Möglichkeiten der Sterbehilfe eingegrenzt werden. Unter der Woche formulierte die Schweizer Regierung zwei Vorschläge, die bis März «Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten im Strafrecht für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen oder aber die organisierte Suizidhilfe zu verbieten». Die Regierung favorisiert die erste Variante. Diese sieht unter anderem vor, dass die sterbewillige Person «ihren Willen frei äußern und sich ihren Entscheid reiflich überlegt haben» muss. Weiter sollen Gutachten von zwei unabhängigen Ärzten erforderlich werden. Sie müssen belegen, dass der den Sterbewunsch äußernde Mensch urteilsfähig sei und «an einer körperlichen Krankheit leidet, die unheilbar ist und in kurzer Zeit zum Tod führen wird».

An den Sterbehelfer wird die Aufforderung formuliert, Alternativen zum Suizid aufzuzeigen und keinen Erwerbszweck zu verfolgen. Schließlich müsse das Sterbehilfemedikament ärztlich verschrieben worden sein. Mit solchen Bedingungen will die Regierung unbedachte Entscheidungen zum Suizid sowie organisierte Sterbehilfe für Menschen mit chronischen Krankheiten oder psychischen Leiden verhindern und eigennützigen Motiven der Helfer vorbeugen.

Die Regierung zeigt sich «überzeugt, dass mit der Festlegung dieser Sorgfaltspflichten Auswüchse und Missbräuche in der organisierten Suizidhilfe unterbunden und der Sterbetourismus eingedämmt werden können.» Als Alternative stellt sie ein Verbot der Sterbehilfe-Organisationen zur Diskussion.

Diesen Vorschlag favorisiert etwa die katholische Kirche. Sie warnt vor der Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten im Strafrecht. «Man muss sich davor hüten, der Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen eine staatliche Legitimation zu gewähren», sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Walter Müller.

Den Organisationen selbst gehen beide Vorschläge der Regierung zu weit. Dignitas etwa schreibt in einer Stellungnahme von einem «unerhörten Affront» gegen Kranke, die die Kriterien nicht erfüllen. Die Regierung leiste «einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken und anderen unzulänglichen sowie menschenunwürdigen Methoden Vorschub».

Die Sterbehilfeorganisation Exit kritisierte am Donnerstag, dass die Vorschläge an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeigingen. Sollten sie Realität werden, dürfe Exit jedem dritten Menschen, den die Organisation jetzt in den Tod begleite, nicht mehr helfen, sagte Präsident Hans Wehrli.

Exit wirft Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor, sie sei mit der Realität nicht mehr vertraut. Dignitas-Chef Ludwig Minelli spricht sogar von Verleumdung. Widmer-Schlumpf hatte in einem Interview gesagt, die Organisationen würden Kunden offensiv anwerben. Dagegen sagte Minelli, dass Interessierte oft lange recherchieren müssten, bis sie Dignitas fänden - vor allem Sterbewillige aus dem Ausland.

Das scheint indes keine Hürde zu sein: Britische Medien berichten von 800 unheilbar kranken Briten, die auf der Dignitas-Warteliste stünden. Diese Zahl sei seit 2002 um das Zehnfache gestiegen. «Wir möchten aber nicht zu einem Land des Sterbetourismus werden», sagte Widmer-Schlumpf im Zeitungs-Interview. «Wir stellen eine Entwicklung fest, die Grenzen und Schranken nötig macht.» Zugleich wandte sie sich dagegen, Sterbehilfe-Organisationen vollständig zu verbieten.

[[betonen:(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p>Von Caroline Schulke, <em>Bern (KNA)</em> Malerische Landschaften, köstliche Schokolade und gut präparierte Skipisten - für einen Tripp in der Schweiz gibt es viele Gründe. Doch einige Menschen, auch aus Deutschland, wollen ausgerechnet zum Sterben über die Grenze. Der Grund: In der Schweiz ist Beihilfe zum Suizid erlaubt. Das könnte sich ändern; zumindest könnten die Möglichkeiten der Sterbehilfe eingegrenzt werden. Unter der Woche formulierte die Schweizer Regierung zwei Vorschläge, die bis März&nbsp;2010 von Parteien, Kantonen und Verbänden beraten werden<br />
sollen.</p>
<p>Die Alternativen lauten: «Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten im Strafrecht für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen oder aber die organisierte Suizidhilfe zu verbieten». Die Regierung favorisiert die erste Variante. Diese sieht unter anderem vor, dass die sterbewillige Person «ihren Willen frei äußern und sich ihren Entscheid reiflich überlegt haben» muss. Weiter sollen Gutachten von zwei unabhängigen Ärzten erforderlich werden. Sie müssen belegen, dass der den Sterbewunsch äußernde Mensch urteilsfähig sei und «an einer körperlichen Krankheit leidet, die unheilbar ist und in kurzer Zeit zum Tod führen wird».</p>
<p>An den Sterbehelfer wird die Aufforderung formuliert, Alternativen zum Suizid aufzuzeigen und keinen Erwerbszweck zu verfolgen. Schließlich müsse das Sterbehilfemedikament ärztlich verschrieben worden sein. Mit solchen Bedingungen will die Regierung unbedachte Entscheidungen zum Suizid sowie organisierte Sterbehilfe für Menschen mit chronischen Krankheiten oder psychischen Leiden verhindern und eigennützigen Motiven der Helfer vorbeugen.</p>
<p>Die Regierung zeigt sich «überzeugt, dass mit der Festlegung dieser Sorgfaltspflichten Auswüchse und Missbräuche in der organisierten Suizidhilfe unterbunden und der Sterbetourismus eingedämmt werden können.» Als Alternative stellt sie ein Verbot der Sterbehilfe-Organisationen zur Diskussion.</p>
<p>Diesen Vorschlag favorisiert etwa die katholische Kirche. Sie warnt vor der Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten im Strafrecht. «Man muss sich davor hüten, der Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen eine staatliche Legitimation zu gewähren», sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Walter Müller.</p>
<p>Den Organisationen selbst gehen beide Vorschläge der Regierung zu weit. Dignitas etwa schreibt in einer Stellungnahme von einem «unerhörten Affront» gegen Kranke, die die Kriterien nicht erfüllen. Die Regierung leiste «einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken und anderen unzulänglichen sowie menschenunwürdigen Methoden Vorschub».</p>
<p>Die Sterbehilfeorganisation Exit kritisierte am Donnerstag, dass die Vorschläge an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeigingen. Sollten sie Realität werden, dürfe Exit jedem dritten Menschen, den die Organisation jetzt in den Tod begleite, nicht mehr helfen, sagte Präsident Hans Wehrli.</p>
<p>Exit wirft Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor, sie sei mit der Realität nicht mehr vertraut. Dignitas-Chef Ludwig Minelli spricht sogar von Verleumdung. Widmer-Schlumpf hatte in einem Interview gesagt, die Organisationen würden Kunden offensiv anwerben. Dagegen sagte Minelli, dass Interessierte oft lange recherchieren müssten, bis sie Dignitas fänden - vor allem Sterbewillige aus dem Ausland.</p>
<p>Das scheint indes keine Hürde zu sein: Britische Medien berichten von 800 unheilbar kranken Briten, die auf der Dignitas-Warteliste stünden. Diese Zahl sei seit 2002 um das Zehnfache gestiegen. «Wir möchten aber nicht zu einem Land des Sterbetourismus werden», sagte Widmer-Schlumpf im Zeitungs-Interview. «Wir stellen eine Entwicklung fest, die Grenzen und Schranken nötig macht.» Zugleich wandte sie sich dagegen, Sterbehilfe-Organisationen vollständig zu verbieten.</p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1024</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1024</guid>			<pubDate>Mon, 02 Nov 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>28.10.2009: Koalition will kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe stellen</title>
			<description>Berlin (KNA) Die künftige Bundesregierung will kommerzielle Sterbehilfe verbieten. «Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen», heißt es im Entwurf des schwarz-gelben Koalitionsvertrags, der am Freitag in Berlin bekannt wurde. Auf diese Formulierung hatte sich zuvor die Arbeitsgruppe Recht und Inneres verständigt. Damit müssen sich die Union und die FDP, die in dieser Frage bisher auseinanderlagen, in der kommenden Legislaturperiode auf ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einigen. 

Ausgangspunkt für die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag sind die Fälle von assistiertem Suizid, wie sie die schweizerischen Organisationen «Dignitas» und «Exit» durchführen. In Deutschland sorgte vor allem der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch für Schlagzeilen. Bis 2008 hatte er nach eigenen Angaben fünf Menschen gegen Zahlung von jeweils 8.000 Euro bei der Selbsttötung geholfen. 

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Berlin (KNA)</em> Die künftige Bundesregierung will kommerzielle Sterbehilfe verbieten. «Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen», heißt es im Entwurf des schwarz-gelben Koalitionsvertrags, der am Freitag in Berlin bekannt wurde. Auf diese Formulierung hatte sich zuvor die Arbeitsgruppe Recht und Inneres verständigt. Damit müssen sich die Union und die FDP, die in dieser Frage bisher auseinanderlagen, in der kommenden Legislaturperiode auf ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einigen. </p>
<p>Ausgangspunkt für die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag sind die Fälle von assistiertem Suizid, wie sie die schweizerischen Organisationen «Dignitas» und «Exit» durchführen. In Deutschland sorgte vor allem der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch für Schlagzeilen. Bis 2008 hatte er nach eigenen Angaben fünf Menschen gegen Zahlung von jeweils 8.000 Euro bei der Selbsttötung geholfen. </p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1023</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1023</guid>			<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 23:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>22.10.2009: Keine Änderung im Stammzellgesetz</title>
			<description>Die künftige schwarz-gelbe Koalition in Berlin hat sich offenbar darauf geeinigt, dass es in der Stammzellforschung in den kommenden vier Jahren keine gesetzliche Änderung geben wird. Bei einem Pressegespräch betonte Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), die geltende Rechtslage werde beibehalten. Zuvor hatte es in der in der Arbeitsgruppe deutliche Kontroversen zwischen Liberalen und Unionsvertretern gegeben, so wurde am Rande der Verhandlungen bekannt.

Union und FDP liegen bei dem Thema durchaus weit auseinander. Das wird möglicherweise auch in den Formulierungen im Koalitionsvertrag seinen Niederschlag finden. Die Arbeitsgruppe hinterließ in ihrem Abschlussbericht eine Wendung, die beiden Seiten Rechnung tragen soll. So heißt es dort: «Die Stammzellforschung bietet besonders im Bereich der Gesundheit große Chancen. Wir wollen sicherstellen, dass in Deutschland diese Chancen wahrgenommen werden können.»

Dennoch halten beide Seiten in dem Bericht fest, dass dies nicht zu einer Ausweitung der Forschung führen soll: «Zugleich erfolgt diese ethisch sensible Forschung auf dem Boden des geltenden Rechts und im Dialog mit allen gesellschaftlichen Akteuren. Wir prüfen die Einrichtung einer Dialogplattform 'Deutsches Stammzellnetzwerk'».

Ministerin Schavan erklärte gegenüber Journalisten nach Abschluss der Beratungen eindeutig: «Das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz werden nicht geändert». Sie hatte in der zurückliegenden Legislaturperiode gegen massive Widerstände, auch von den Kirchen, ihre Position durchgesetzt. Diese Novellierung sah eine Verschiebung des Stichtags vor. Sie hatte zu einer gewissen Ausweitung der Stammzellforschung in Deutschland geführt.

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p>Die künftige schwarz-gelbe Koalition in Berlin hat sich offenbar darauf geeinigt, dass es in der Stammzellforschung in den kommenden vier Jahren keine gesetzliche Änderung geben wird. Bei einem Pressegespräch betonte Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), die geltende Rechtslage werde beibehalten. Zuvor hatte es in der in der Arbeitsgruppe deutliche Kontroversen zwischen Liberalen und Unionsvertretern gegeben, so wurde am Rande der Verhandlungen bekannt.</p>
<p>Union und FDP liegen bei dem Thema durchaus weit auseinander. Das wird möglicherweise auch in den Formulierungen im Koalitionsvertrag seinen Niederschlag finden. Die Arbeitsgruppe hinterließ in ihrem Abschlussbericht eine Wendung, die beiden Seiten Rechnung tragen soll. So heißt es dort: «Die Stammzellforschung bietet besonders im Bereich der Gesundheit große Chancen. Wir wollen sicherstellen, dass in Deutschland diese Chancen wahrgenommen werden können.»</p>
<p>Dennoch halten beide Seiten in dem Bericht fest, dass dies nicht zu einer Ausweitung der Forschung führen soll: «Zugleich erfolgt diese ethisch sensible Forschung auf dem Boden des geltenden Rechts und im Dialog mit allen gesellschaftlichen Akteuren. Wir prüfen die Einrichtung einer Dialogplattform &#39;Deutsches Stammzellnetzwerk&#39;».</p>
<p>Ministerin Schavan erklärte gegenüber Journalisten nach Abschluss der Beratungen eindeutig: «Das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz werden nicht geändert». Sie hatte in der zurückliegenden Legislaturperiode gegen massive Widerstände, auch von den Kirchen, ihre Position durchgesetzt. Diese Novellierung sah eine Verschiebung des Stichtags vor. Sie hatte zu einer gewissen Ausweitung der Stammzellforschung in Deutschland geführt.</p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1022</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1022</guid>			<pubDate>Wed, 21 Oct 2009 22:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>22.10.2009: Kompromiss mit Konfliktpotenzial:  Schwarz-Gelb will Vermittlung von Selbsttötung verbieten</title>
			<description>Von Christoph Scholz, Berlin (KNA) Die neue Regierungskoalition will gegen das Geschäft mit der Sterbehilfe vorgehen. «Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen», lautet der Satz, auf den sich die Arbeitsgruppe Recht und Inneres bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt hat. Damit wird es wohl in der kommenden Legislaturperiode zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen. Wie aber wird die Regelung am Ende aussehen? Bisher lagen Union und FDP in der Frage auseinander.

Ausgangspunkt für die Initiative sind die Aufsehen erregenden Fälle von assistiertem Suizid, wie sie die schweizerischen Gruppen «Dignitas» und «Exit» durchführen. In Deutschland sorgte vor allem der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch für Schlagzeilen. Bis 2008 hatte er nach eigenen Angaben fünf Menschen gegen Zahlung von jeweils 8.000 Euro beim Suizid geholfen.

Unionsgeführte Länder hatten im Bundesrat bereits mehrfach versucht, die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Das Saarland, Hessen und Thüringen forderten: «Wer ein Gewerbe betreibt oder eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.» Auch Bayern und Baden-Württemberg brachten einen Vorschlag ein. Bislang sind diese Initiativen aber ergebnislos geblieben.

Sollte Schwarz-Gelb auf Bundesebene nun eine Regelung anstreben, werden CDU und CSU wohl auf die Vorarbeit der unionsgeführten Länder zurückgreifen. Die Deutsche Hospiz Stiftung wertet das geplante Verbot als «mutige Entscheidung». «Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt», so der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch. Für ihn umfasst das geplante Verbot sowohl die kommerzielle Suizidbeihilfe im eigentlichen Sinn als auch eine wiederholte Hilfe zur Selbsttötung etwa durch ehrenamtliche Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen.

Damit widerspricht er aber dem umstrittenen ehemaligen Hamburger Justizsenator. Denn dieser wertet die Pläne der Koalition als Sieg für das grundgesetzlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht und äußert die Überzeugung, dass Organisationen nach dem Vorbild von «Dignitas» oder «Exit» damit in Deutschland auch weiterhin zulässig sind. Doch wer hat recht?

Immerhin beeilte sich die mögliche künftige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), klarzustellen, dass sich die Einigung «ausschließlich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe» beziehe. Nichtkommerzielle Sterbehilfe-Organisationen sollten demnach erlaubt bleiben. Unionsfraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) hebt demgegenüber auf das «gewerbsmäßig» ab. Dazu brauche es noch keine Gewinnerzielung. Zudem scheint auf beiden Seiten ein unterschiedliches Verständnis des Begriffs «Sterbehilfe» vorzuliegen.

Schon 2005 hatte Leutheusser-Schnarrenberger in der Auseinandersetzung um Kusch der Tageszeitung «Die Welt» erklärt, dass der freie Wille von Schwerstkranken «bis zum Schluss Priorität» haben müsse. Daher befürworte sie Überlegungen, «in ganz schweren Fällen aktive Sterbehilfe zuzulassen».

Damit dürfte in dem Thema für eine künftige Koalition Konfliktstoff liegen. Für den Lehrbeauftragten für Medizinrecht an der Universität Heidelberg, Rainer Beckmann, lässt sich jedenfalls aus der Formulierung der Koalitionsvereinbarung noch keine Klarheit über die rechtliche Entwicklung gewinnen. «In welche Richtung es tatsächliche geht, wird sich erst in der konkreten Formulierung erweisen», so der Jurist auf Anfrage.

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
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				<p><em>Von Christoph Scholz, Berlin (KNA)</em> Die neue Regierungskoalition will gegen das Geschäft mit der Sterbehilfe vorgehen. «Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen», lautet der Satz, auf den sich die Arbeitsgruppe Recht und Inneres bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt hat. Damit wird es wohl in der kommenden Legislaturperiode zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen. Wie aber wird die Regelung am Ende aussehen? Bisher lagen Union und FDP in der Frage auseinander.</p>
<p>Ausgangspunkt für die Initiative sind die Aufsehen erregenden Fälle von assistiertem Suizid, wie sie die schweizerischen Gruppen «Dignitas» und «Exit» durchführen. In Deutschland sorgte vor allem der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch für Schlagzeilen. Bis 2008 hatte er nach eigenen Angaben fünf Menschen gegen Zahlung von jeweils 8.000 Euro beim Suizid geholfen.</p>
<p>Unionsgeführte Länder hatten im Bundesrat bereits mehrfach versucht, die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Das Saarland, Hessen und Thüringen forderten: «Wer ein Gewerbe betreibt oder eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.» Auch Bayern und Baden-Württemberg brachten einen Vorschlag ein. Bislang sind diese Initiativen aber ergebnislos geblieben.</p>
<p>Sollte Schwarz-Gelb auf Bundesebene nun eine Regelung anstreben, werden CDU und CSU wohl auf die Vorarbeit der unionsgeführten Länder zurückgreifen. Die Deutsche Hospiz Stiftung wertet das geplante Verbot als «mutige Entscheidung». «Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt», so der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch. Für ihn umfasst das geplante Verbot sowohl die kommerzielle Suizidbeihilfe im eigentlichen Sinn als auch eine wiederholte Hilfe zur Selbsttötung etwa durch ehrenamtliche Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen.</p>
<p>Damit widerspricht er aber dem umstrittenen ehemaligen Hamburger Justizsenator. Denn dieser wertet die Pläne der Koalition als Sieg für das grundgesetzlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht und äußert die Überzeugung, dass Organisationen nach dem Vorbild von «Dignitas» oder «Exit» damit in Deutschland auch weiterhin zulässig sind. Doch wer hat recht?</p>
<p>Immerhin beeilte sich die mögliche künftige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), klarzustellen, dass sich die Einigung «ausschließlich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe» beziehe. Nichtkommerzielle Sterbehilfe-Organisationen sollten demnach erlaubt bleiben. Unionsfraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) hebt demgegenüber auf das «gewerbsmäßig» ab. Dazu brauche es noch keine Gewinnerzielung. Zudem scheint auf beiden Seiten ein unterschiedliches Verständnis des Begriffs «Sterbehilfe» vorzuliegen.</p>
<p>Schon 2005 hatte Leutheusser-Schnarrenberger in der Auseinandersetzung um Kusch der Tageszeitung «Die Welt» erklärt, dass der freie Wille von Schwerstkranken «bis zum Schluss Priorität» haben müsse. Daher befürworte sie Überlegungen, «in ganz schweren Fällen aktive Sterbehilfe zuzulassen».</p>
<p>Damit dürfte in dem Thema für eine künftige Koalition Konfliktstoff liegen. Für den Lehrbeauftragten für Medizinrecht an der Universität Heidelberg, Rainer Beckmann, lässt sich jedenfalls aus der Formulierung der Koalitionsvereinbarung noch keine Klarheit über die rechtliche Entwicklung gewinnen. «In welche Richtung es tatsächliche geht, wird sich erst in der konkreten Formulierung erweisen», so der Jurist auf Anfrage.</p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1021</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1021</guid>			<pubDate>Wed, 21 Oct 2009 22:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>21.10.2009: Hospiz Stiftung begrüßt geplantes Verbot von Suizidbeihilfe</title>
			<description>Berlin (KNA) Die Deutsche Hospiz Stiftung hat ein von der künftigen schwarz-gelben Bundesregierung geplantes Verbot kommerzieller Beihilfe zur Selbsttötung als «mutige Entscheidung» gelobt. «Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt», sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Sonntag in Berlin. Nun gehe es darum, die Einigung der Arbeitsgruppe Innen- und Rechtspolitik auch in den Koalitionsvertrag einzuarbeiten.

Brysch betonte, das geplante Verbot umfasse sowohl die kommerzielle Suizidbeihilfe im eigentlichen Sinn als auch eine wiederholte Hilfe zur Selbsttötung etwa durch ehrenamtliche Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung widersprach damit auch einer Erklärung des umstrittenen früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch.

Dieser hatte am Samstag die Pläne von FDP und Union als Sieg für das grundgesetzlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht gefeiert. Das beabsichtigte Verbot kommerzieller Beihilfe zur Selbsttötung beziehe sich nicht auf die «organisierte Sterbehilfe». Damit seien Organisationen nach dem Vorbild der schweizerischen Vereinigungen Dignitas oder Exit auch in Deutschland rechtlich weiterhin zulässig.

Bis 2008 hatte Kusch nach eigenen Angaben fünf Menschen gegen Zahlung von jeweils 8.000 Euro beim Suizid geholfen. Im Februar dieses Jahres kündigte Kusch nach einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts an, keine Beihilfe zur Selbsttötung mehr zu
leisten.

(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<p><em>Berlin (KNA)</em> Die Deutsche Hospiz Stiftung hat ein von der künftigen schwarz-gelben Bundesregierung geplantes Verbot kommerzieller Beihilfe zur Selbsttötung als «mutige Entscheidung» gelobt. «Dass dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll, ist ein wichtiger Schritt», sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Sonntag in Berlin. Nun gehe es darum, die Einigung der Arbeitsgruppe Innen- und Rechtspolitik auch in den Koalitionsvertrag einzuarbeiten.</p>
<p>Brysch betonte, das geplante Verbot umfasse sowohl die kommerzielle Suizidbeihilfe im eigentlichen Sinn als auch eine wiederholte Hilfe zur Selbsttötung etwa durch ehrenamtliche Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung widersprach damit auch einer Erklärung des umstrittenen früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch.</p>
<p>Dieser hatte am Samstag die Pläne von FDP und Union als Sieg für das grundgesetzlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht gefeiert. Das beabsichtigte Verbot kommerzieller Beihilfe zur Selbsttötung beziehe sich nicht auf die «organisierte Sterbehilfe». Damit seien Organisationen nach dem Vorbild der schweizerischen Vereinigungen Dignitas oder Exit auch in Deutschland rechtlich weiterhin zulässig.</p>
<p>Bis 2008 hatte Kusch nach eigenen Angaben fünf Menschen gegen Zahlung von jeweils 8.000 Euro beim Suizid geholfen. Im Februar dieses Jahres kündigte Kusch nach einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts an, keine Beihilfe zur Selbsttötung mehr zu<br />
leisten.</p>
<p><em>(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.</em></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1020</link>												<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1020</guid>			<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 22:00:00 GMT</pubDate>		</item>
				<item>
			<title>19.10.2009: Diskussion des Monats: Das Erlanger Wachkoma-Baby</title>
			<description>Im Wachkoma schwanger - eine 'normale' Schwangerschaft?

Eine Wachkoma-Patientin hat in der Universitätsklinik Erlangen ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Die 40-jährige Schwangere hatte laut Mitteilung in der 13. Schwangerschaftswoche einen Herzinfarkt mit Herz-Kreislaufstillstand erlitten und war reanimiert worden. Mithilfe intensivmedizinischer Betreuung konnte die Schwangerschaft bis in den neunten Monat ausgetragen und ein gesunder Junge geboren werden.

Bereits vor 17 Jahren löste der gescheiterte Versuch, die Schwangerschaft einer Hirntoten aufrecht zu erhalten, heftige Diskussionen aus. Und auch jetzt stellen sich Fragen: Lässt sich der Wille der Wachkoma-Patientin feststellen? Was heißt es in diesem Fall, die Würde der schwangeren Patientin zu achten? Gilt auch hier das Recht des Ungeborenen auf Leben?

Das in Erlangen von einer Wachkoma-Patientin entbundene Baby war nach den Worten der behandelnden Ärzte ein Wunschkind der Mutter. Dieses Wissen aus dem Umfeld der Frau sei ausschlaggebend dafür gewesen, alles dafür zu tun, dass die 41-Jährige ein gesundes Kind bekomme, erklärte der Direktor der Uni-Frauenklinik Erlangen, Matthias Beckmann. Zusammen mit dem Klinischen Ethikkomitee hätten sich die Ärzte daher für eine Maximalversorgung entschieden. Das erklärte die Katholische Nachrichtenagentur (KNA).

Die Frau, bereits Mutter zweier Kinder, hatte in der 13.

[[*Stellungnahme Universitätsklinikum Erlangen
Zeit Online
Wikipedia


News auf 1000fragen.de:
13.10.09: Wachkoma-Patientin bringt gesundes Kind zur Welt</description>
			<content:encoded><![CDATA[
				<img src="http://www.1000fragen.de/img/pool/232x162/dossiers/pnd/ungeboren.jpg" border="0" width="232" height="162" alt="Baby im Mutterleib" /><p>Im Wachkoma schwanger - eine &#39;normale&#39; Schwangerschaft?</p>

<p>Eine Wachkoma-Patientin hat in der Universitätsklinik Erlangen ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Die 40-jährige Schwangere hatte laut Mitteilung in der 13. Schwangerschaftswoche einen Herzinfarkt mit Herz-Kreislaufstillstand erlitten und war reanimiert worden. Mithilfe intensivmedizinischer Betreuung konnte die Schwangerschaft bis in den neunten Monat ausgetragen und ein gesunder Junge geboren werden.</p>
<p>Bereits vor 17 Jahren löste der gescheiterte Versuch, die Schwangerschaft einer Hirntoten aufrecht zu erhalten, heftige Diskussionen aus. Und auch jetzt stellen sich Fragen: Lässt sich der Wille der Wachkoma-Patientin feststellen? Was heißt es in diesem Fall, die Würde der schwangeren Patientin zu achten? Gilt auch hier das Recht des Ungeborenen auf Leben?</p>
<p>Das in Erlangen von einer Wachkoma-Patientin entbundene Baby war nach den Worten der behandelnden Ärzte ein Wunschkind der Mutter. Dieses Wissen aus dem Umfeld der Frau sei ausschlaggebend dafür gewesen, alles dafür zu tun, dass die 41-Jährige ein gesundes Kind bekomme, erklärte der Direktor der Uni-Frauenklinik Erlangen, Matthias Beckmann. Zusammen mit dem Klinischen Ethikkomitee hätten sich die Ärzte daher für eine Maximalversorgung entschieden. Das erklärte die Katholische Nachrichtenagentur (KNA).</p>
<p>Die Frau, bereits Mutter zweier Kinder, hatte in der 13.&nbsp;Schwangerschaftswoche einen Infarkt mit Herzkreislaufstillstand erlitten. Am 24.&nbsp;Dezember 2007 wurde sie nach Erlangen verlegt und gebar dort in der 35.&nbsp;Schwangerschaftswoche im Frühjahr&nbsp;2008 einen gesunden Jungen. Dies sei angesichts des Zustands der Frau in der Wissenschaftswelt außergewöhnlich, sagte Beckmann weiter. Seit den 1970er Jahren seien knapp 30&nbsp;Fälle von Schwangeren mit Hirntod oder Koma veröffentlicht worden. Die meisten Schwangerschaften hätten mit Misserfolgen oder Frühgeburten geendet, teilweise mit ernsten Schädigungen des Kindes. </p>
<p>Die Patientin sei «nicht die Schwangere, die man sich wünscht», erklärte Beckmann weiter. Die mehr als 100&nbsp;Kilo schwere Frau hätte nur noch eine Herzleistung von 25&nbsp;Prozent gehabt, 40&nbsp;Prozent des Herzmuskels seien zerstört. Lediglich der Hirnstamm sei noch intakt gewesen. Zudem sei die Frau Diabetikerin und starke Raucherin gewesen. Solchen Frauen würde man von einer Schwangerschaft «dramatisch abraten». </p>
<p>Ethisch sei deshalb zu klären gewesen, ob trotz des Risikos einer Verschlechterung ihres Zustandes die Behandlung aufgenommen würde. Zugleich habe die Diskussion im Ethikkomitee ergeben, auf Pränataldiagnostik zu verzichten. «Der Wille der Mutter stand an höchster Stelle», sagte Beckmann. Ultraschall- und Kernspintomografie-Untersuchungen hätten jedoch ergeben, dass das Kind sich im Mutterleib normal entwickle. </p>
<p>Angehörige waren laut KNA für die Klinikverantwortlichen nicht ausfindig zu machen. Der Vater der weiteren Kinder ist verstorben. Diese hätten jedoch die Mutter mehrfach im Krankenhaus besucht. Sie seien psychologisch betreut worden. Der Lebenspartner und wahrscheinliche Kindsvater sei ebenso in die Entscheidungen einbezogen worden. </p>
<p>Der gesunde, eineinhalb Jahre alte Junge lebt wie seine Geschwister mittlerweile in der Obhut des Jugendamtes. Der Lebenspartner könne sich aus beruflichen und finanziellen Gründen um das Kind nicht kümmern. Die Wachkoma-Patientin sei zwölf Tage nach der Geburt in ein Heim verlegt worden. Sie lebe noch, aber es gehe ihr nicht gut, so Beckmann gegenüber der KNA.</p>
<p>Was meinen Sie, lässt sich der Wille der schwangeren Komapatientin bestimmen? Wie kann man in dieser Situation die Würde der nicht mehr einwilligungsfähigen Patientin wahren? Führt das Recht auf Leben des Ungeborenen zwangsläufig zu der Entscheidung, wie sie in Erlangen getroffen worden ist? Wie wird das Kind später mit dem Wissen um seine Austragung umgehen? Das für den Fall verantwortliche Kommitee des Erlanger Krankenhauses gibt als Leitlinien seiner Entscheidungsfindungen und Handlungen die Prinzipien &#8222;Nichtschaden, Fürsorge und Selbstbestimmung&#8220; an. Sehen Sie diese Prinzipien beim Erlanger Koma-Baby befolgt? und wie hätten Sie entschieden? Diskutieren Sie mit uns in unserer &#8222;Diskussion des Monats&#8220;.</p>
<p>Weiterführende Links:</p>
<ul class="std"><li><a href="http://www.uk-erlangen.de/e467/e583/e11287/e14997/index_ger.html">Stellungnahme Universitätsklinikum Erlangen</a></li>
<li><a href="http://www.zeit.de/newsticker/2009/10/11/iptc-bdt-20091011-226-22657266xml">Zeit Online</a></li>
<li><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Erlanger_Baby">Wikipedia</a></li></ul>
<p>News auf 1000fragen.de:<br />
13.10.09: <a href="http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1013&pn=1">Wachkoma-Patientin bringt gesundes Kind zur Welt</a></p>
			]]></content:encoded>			<link>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1019</link>									<comments>http://www.1000fragen.de/dialog/forum/thread.php?fid=9&amp;nid=21175</comments>			<guid>http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=1019</guid>			<pubDate>Sun, 18 Oct 2009 22:00:00 GMT</pubDate>		</item>
			</channel>
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